Die Trauung: ein verheißungsvoller Schritt

Ich bete darum, dass eure Liebe immer noch reicher werde an Erkenntnis und aller Erfahrung. (Philipper 1, 9)

Zwei Menschen, die sich lieben und ihr Leben miteinander verbringen wollen – ein großartiges Geschenk. Viele entscheiden sich zu heiraten. Sie zeigen damit ihre Liebe zueinander und geben ihrer Beziehung einen schützenden rechtlichen Rahmen. Bei der kirchlichen Trauung versprechen sie einander öffentlich, sich in guten wie in schlechten Tagen zu lieben, und sie empfangen Gottes Segen für ihr weiteres gemeinsames Leben.

Eine kirchliche Trauung unterscheidet sich deutlich von der standesamtlichen Heirat. Sie ist viel mehr als die Vertragsunterzeichnung, die hinter geschlossenen Türen stattfindet, nämlich ein feierlicher und dabei sehr persönlicher Gottesdienst der öffentlich versammelten Gottesdienstgemeinde in der festlichen Atmosphäre einer Kirche.

Wenn Sie kirchlich getraut werden möchten, dann setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung wegen der Terminabsprache. Pfarrer Frank Briesemeister oder Pfarrerin Anna Meschonat werden danach ein Traugespräch mit Ihnen führen. Dabei geht es um Sie persönlich, um das, was Ihnen wichtig ist für Ihre Ehe, sowie um die Gestaltung des Festgottesdienstes. Sie und Ihre Familie oder Freund/innen haben verschiedene Möglichkeiten, bei dem Gottesdienst mitzuwirken: indem Sie als Paar Ihren Trauspruch aussuchen (www.trauspruch.de) und Lieder aussuchen. Vielleicht möchten Sie auch eine Hochzeitskerze selbst gestalten, die Sie später an diesen Tag erinnert. Menschen, die Ihnen wichtig sind, können Fürbitten für Sie formulieren oder einen besonderen Text vortragen. Bitte äußern Sie Ihre Wünsche, wir nehmen sie gerne auf.

Wenn weder Sie noch Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin zur Martin-Luther-Gemeinde gehören, Sie aber trotzdem in der Martinskirche getraut werden möchten, dann bitten wir Sie, Ihren Pfarrer/Ihre Pfarrerin mitzubringen. Außerdem benötigen wir dann eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro, u.a. für den Küster und die Organistin.

Häufig gestellte Fragen zur evangelischen Trauung

Wir wollen uns ökumenisch trauen lassen - was müssen wir tun?

Sogenannte ökumenische Trauungen sind immer dann eine gute Möglichkeit, wenn konfessionsverbindende Paare vor den "Traualtar" treten wollen. Streng genommen gibt es allerdings keine ökumenische Trauung, denn das Ehe- und Trauverständnis der Kirchen ist unterschiedlich. Das heißt konkret, es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten: Eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Pfarrers oder eine katholische Trauung unter Mitwirkung eines/einer evangelischen Pfarrers/Pfarrerin. Das Trauverständnis richtet sich danach, in welcher Kirche die Trauung stattfindet. Wenn Sie sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden wollen, können Sie sich natürlich bei Ihren jeweiligen Pfarrer/innen nähere Informationen und Rat holen.

Kann man sich die Kirche, in der die Trauung stattfinden soll, selbst aussuchen?

Normalerweise wird in der eigenen Wohnortgemeinde die kirchliche Trauung gefeiert. Eine andere Kirche wird vor allem dann gewählt, wenn ein persönlicher Bezug zu diesem Ort besteht oder wenn dort auch die Feier stattfindet. Sollte das der Fall sein, dann traut Sie in der Regel Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer am Wohnort auch in der Kirche, in der Sie heiraten möchten. Das hängt ein bisschen von den Entfernungen ab. Sollte dies nicht möglich sein, traut Sie die Pfarrerin/der Pfarrer der Kirche, in der Sie heiraten.

Kann die Braut vom Vater in die Kirche geführt werden?

Dieses Ritual wird uns immer wieder in Film und Fernsehen vor Augen geführt, entspricht aber nicht dem evangelischen Trauverständnis. Es bezieht sich auf das altdeutsche Eherecht, demzufolge die Eheschließung ein Kaufvertrag war, der die Vormundschaft über die Frau zum Gegenstand hat und zwischen dem Mann und dem Vater/Vormund geschlossen wird. Die Frau gilt nach diesem alten Rechtsverständnis einerseits als unmündig und andererseits als Vertragsgegenstand, also als Besitz eines Mannes, der in diesem Ritus symbolisch übergeben wird.
Deshalb bitten wir Sie, sich gut zu überlegen, ob Sie das wollen. Mit Ihrer Einwilligung zur Ehe bringen Sie ja zum Ausdruck, dass sie sich als gleichberechtigt und einander ebenbürtig empfinden und dass Sie Ihre Entscheidung in eigener und eigenständiger Verantwortung getroffen haben.

Gegen diesen Ritus spricht auch, dass die Ehe nach evangelischem Verständnis vor dem Staat, auf dem Standesamt geschlossen wird. Das Brautpaar kommt also bereits als verheiratetes Ehepaar in die Kirche, wo mit ihnen und für sie ein Gottesdienst anlässlich ihrer Eheschließung gefeiert wird.

Mein Partner / Meine Partnerin ist nicht in der Kirche. Können wir trotzdem kirchlich getraut werden?

Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn entweder die Braut oder der Bräutigam Mitglied der evangelischen Kirche ist. Bitte klären Sie im Gespräch mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer, was dies für Ihre Trauung bedeutet.

Und wenn Braut und Bräutigam aus der Kirche ausgetreten sind?

In diesem Fall ist eine kirchliche Trauung nicht möglich. Die Heirat kann jedoch der Anlass sein, wieder in die Kirche einzutreten. Das geht problemlos bei unserem Pfarrer/unserer Pfarrerin oder im Kirchenladen „Kirche&Co.“ in der Rheinstr. 31 in Darmstadt.

Wir sind schon verheiratet, aber nicht kirchlich getraut. Kann diese Trauung nachgeholt werden?

Ja, jederzeit. Bitte sprechen Sie mit uns darüber.

Können Geschiedene evangelisch getraut werden?

Eine evangelische Trauung ist auch nach einer Scheidung möglich.

Können auch gleichgeschlechtliche Paare getraut werden?

Der Staat bietet homosexuellen Menschen die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Aus diesem Anlass feiern wir gerne einen Segnungsgottesdienst, der der kirchlichen Trauung rechtlich gleichgestellt ist. Bitte wenden Sie sich an Pfarrerin Meschonat Pfarrer Briesemeister.

Weitere Informationen zur Kirchlichen Trauung finden Sie unter
http://www.ekhn.de/glaube/trauung.html

Titelbild © Sabine Lemke

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Aktuelle Gottesdienste und Termine:

21.04. 10:00 Vorstellungsgottesdienst der KonfirmandenInnen, Martinskirche, Konfi-Gruppe



27.04. 19:00 Abendgottesdienst mit Abendmahl im Rahmen der Konfirmation, Martinskirche, Pfrs. Briesemeister + Meschonat + Vikarin Franke




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